SQHA - Swiss Quarter Horse Association

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Pferde registrieren

AQH FohlenFohlen registrieren: AQHA Registrationspapiere und Pferdepass beantragen

Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Pferde auf www.agate.ch bei der Tierverkehrsdatenbank TVD registriert werden und einen Pferdepass erhalten. Nach dem 1. Januar 2011 geborene Fohlen müssen zudem per Mikrochip identifiziert werden. Von registrierten Tieren sind danach eine Ausfuhr, ein Wechsel des Eigentümers oder des Stalles und andere Lebensabschnitte der TVD zu melden.
Die Registrierungspflicht gilt für alle Equiden – neben Pferden sind dies auch Ponys, Esel, Maulesel und Maultiere.

Achtung vereinfachte Passausstellung

Künftig kann aus tierseuchenrechtlicher Sicht, da alle Fohlen seit 1.1.2011 gechipt werden, auf die Aufnahme eines Signalements (grafische und schriftliche Beschreibung des Tieres) verzichtet werden. Der Prozess der Passausstellung wird nun vereinfacht: Künftig beziehen die passausstellenden Stellen, d.h. 15 aktuell vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannte Zucht-Organisationen, von der Betreiberin der TVD einen sogenannten Grundpass, in welchem die Grunddaten von Eigentümer und Tier aufgeführt sind. Anschliessend können sie den Grundpass mit weiteren Angaben ergänzen, sofern dies für züchterische Anliegen gefordert ist. Das fertige Dokument stellt den Pferdepass dar.

Die Änderungen betreffend des Equidenpasses treten per 1. Januar 2015 in Kraft. (Quelle: www.cofichev.ch)

Nutztier oder Heimtier?

Als Eigentümer/in können Sie darüber entscheiden, ob Ihr Pferd ein Nutz- oder Heimtier ist. Jedes Pferd ist zuerst ein Nutztier. Sie können das aber ändern, indem Sie den Verwendungszweck bei der Tierverkehrsdatenbank ändern. Zu beachten ist: Dieser Wechsel kann nicht rückgängig gemacht werden. Das hängt u.a. damit zusammen, dass beim Heimtier kein Behandlungsjournal geführt werden muss und eine breitere Palette an Medikamenten eingesetzt werden darf. Bei den Nutztieren sind die Medikamente eingeschränkt und Behandlungsjournal zwingend, damit das Tier geschlachtet werden kann und das Fleisch einwandfrei ist für den Verzehr.

Vorgehensweise der Reihe nach:

1. AQHA Stallion Breeding Report: Im Jahr der Bedeckung ist der Hengstbesitzer am Zuge: Er muss Sorge dafür tragen, dass der Stallion Breeding Report seines Hengstes bis  zum 30.11. des Jahres der Bedeckung bei der AQHA eingeht. Dies kann online, per Fax  oder auf dem Postweg geschehen. Wird diese Frist nicht eingehalten fallen erhöhte Gebühren für die Nachbearbeitung an.

>> Formular Stallion Breeding Report

2. CH Tierverkehrsdatenbank (TVD) Geburt des Fohlen melden: Innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt müssen Sie die Geburtsmeldung erfassen. Sie erhalten danach eine schriftliche Aufnahmebestätigung Ihrer Registrierung mit der zugeteilten UELN Ihres Fohlens.

>> Anleitung zum Erfassen Ihres Fohlens bei der TVD

3. AQHA Certificate of Registration beantragen: Ist  das Fohlen auf der Welt, sollte der Züchter schnellstmöglich die Geburt bei der AQHA in Form des  Fohlenantrags (Registration Application) bekannt geben. Jedes American Quarter Horse Fohlen wird bei der AQHA in Texas registriert und erhält von dort Papiere in Form der Certificate of Registration. Dazu füllt er das Formular vollständig aus und macht vorzugsweise fünf Fotos vom Fohlen (von links, recht, vorne, hinten und schräg vorn von der Seite). Die gemachten Angaben werden durch die AQHA mit den vom Hengsthalter übermittelten Daten abgeglichen und anschließend werden für den Nachwuchs die Papiere (Certificate of Registation)  erstellt. Die Eingangs-Deadline für das Formular ist der 1. August des Geburtsjahres. Für Fohlen die in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 1. Juli) geboren werden, muss der Antrag binnen vier Wochen ausgefüllt werden. Dann ist das Certificate of Registration-  Abstammungsnachweis für ein American Quarter Horse und Eigentumsurkunde in einem- gesichert!

>> Formular AQHA Registration Application

4. Mikrochip und Signalement: Sie haben bis zum 30. November des Geburtsjahres Zeit, um Ihr Fohlen chippen und das Signalement aufnehmen zu lassen. Der Mikrochip wird von einer Tierärztin, einem Tierarzt oder einer Tiermedizinischen Praxisassistentin, einem -assistenten an einem genau definierten Ort am Hals platziert.

5. Signalement: Das Signalement der Pferde muss von dafür ausgebildeten Personen aufgenommen und in den Pass integriert werden. Viele Tierärztinnen und Tierärzte sind dafür ausgebildet, aber auch dafür zuständige Personen von Zuchtverbänden. Sind Sie bei einem Verband, erkundigen Sie sich – einige Verbände haben ihre eigenen Strukturen zur Aufnahme des Signalements. Die Person, welche das Signalement aufgenommen hat, muss dieses auf www.agate.ch ins System eingeben.

6. Equidenpass bestellen: Bis 31. Dezember des Geburtsjahres müssen Sie bei einer dafür anerkannten Organisation einen Pass für Ihr Fohlen bestellen. Wir empfehlen Ihnen den Dienst des SVPS. Formulare für den Pass finden Sie hier.

American Quarter Horses 25 Jahre und älter
Wenn ein American Quarter Horse 25 Jahre alt ist, wird es aus dem AQHA Register gestrichen. Damit soll verhindert werden, dass verstorbene Pferde welche der Besitzer nicht gemeldet hat, immer noch in der Inventarliste aufgeführt sind.
Wenn das Pferd 25 Jahre nach dem ersten Januar des Geburtsjahres noch am Leben ist und es im AQHA Register bleiben soll, für Shows zwingend, muss man das der AQHA mit einer schriftlichen Bestätigung und einem Farbfoto bestätigen.
Als Dienstleistungen können diese Angaben via Mail an die SQHA geschickt werden und wir werden sie an AQHA weiterleiten.
info@sqha.ch

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